Definition
Standstill-Frist (Alcatel-Terminus)
Verpflichtende Wartezeit von mindestens 20 Kalendertagen nach der Zuschlagsentscheidung, bevor der Vertrag geschlossen werden darf. Ermöglicht es abgewiesenen Bietern, Einspruch einzulegen.
Verpflichtende Wartezeit von mindestens 20 Kalendertagen nach der Zuschlagsentscheidung, bevor der Vertrag geschlossen werden darf. Ermöglicht es abgewiesenen Bietern, Einspruch einzulegen.