Definition
Einstweilige Verfügung
Eilverfahren vor dem Zivilgericht zur Erwirkung einer vorläufigen Maßnahme, beispielsweise um die Zuschlagserteilung einer Ausschreibung zu blockieren.
Eilverfahren vor dem Zivilgericht zur Erwirkung einer vorläufigen Maßnahme, beispielsweise um die Zuschlagserteilung einer Ausschreibung zu blockieren.