Definition
Verhältnismäßigkeit
Der Grundsatz, dass Anforderungen, Bedingungen und Kriterien in einem angemessenen Verhältnis zur Art und zum Umfang des Auftrags stehen müssen.
Der Grundsatz, dass Anforderungen, Bedingungen und Kriterien in einem angemessenen Verhältnis zur Art und zum Umfang des Auftrags stehen müssen.