Definition
Leitfaden zur Verhältnismäßigkeit
Verbindliche Richtlinie, die die Ausgestaltung des Verhältnismäßigkeitsprinzips bei Ausschreibungen vorgibt. Es gilt das Prinzip 'Anwenden oder Erläutern' (‚pas toe of leg uit‘).
Verbindliche Richtlinie, die die Ausgestaltung des Verhältnismäßigkeitsprinzips bei Ausschreibungen vorgibt. Es gilt das Prinzip 'Anwenden oder Erläutern' (‚pas toe of leg uit‘).