Definition
Zuschlag
Die Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers, den Auftrag an einen bestimmten Bieter zu vergeben. Nach der Zuschlagserteilung folgt die Stillhaltefrist.
Die Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers, den Auftrag an einen bestimmten Bieter zu vergeben. Nach der Zuschlagserteilung folgt die Stillhaltefrist.