Für BieterguideFortgeschritten

Konsortialbildung bei der Angebotsabgabe: Zusammenarbeit bei Ausschreibungen

Die Konsortialbildung ist eine effektive Strategie, um gemeinsam stärker an Ausschreibungen teilzunehmen. Erfahren Sie mehr über die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Konsortialvereinbarung und mögliche Fallstricke.

TenderView.ai8. Juni 20269 Min. Lesezeit

Was ist ein Konsortium?

Ein Konsortium (auch Kooperation oder Zusammenschluss genannt) ist eine Kooperationsform, bei der zwei oder mehr Unternehmen gemeinsam ein Angebot auf eine Ausschreibung abgeben. Das Konsortium tritt als Einheit auf und ist gemeinsam für die Ausführung des Auftrags verantwortlich. Die Konsortialbildung ist eine häufig genutzte Strategie, insbesondere für KMU, die einzeln nicht alle Anforderungen erfüllen können.

Warum ein Konsortium bilden?

Komplementäre Expertise

  • Kombination von Fachgebieten, die einzeln nicht vollständig abgedeckt werden können
  • Angebot eines breiteren Dienstleistungspakets an den Auftraggeber
  • Stärkung der inhaltlichen Qualität des Angebots

Erfüllung von Eignungskriterien

  • Gemeinsame Erfüllung von Umsatzanforderungen (Umsätze werden addiert)
  • Referenzen aller Konsortialpartner werden berücksichtigt
  • Zertifizierungen können komplementär eingesetzt werden

Kapazitätserweiterung

  • Annahme größerer Aufträge, als dies einzeln möglich wäre
  • Risikostreuung über mehrere Parteien
  • Mehr Personal und Ressourcen verfügbar

Geografische Abdeckung

  • Nationale Abdeckung durch die Kombination regionaler Partner
  • Kombination von lokalem Wissen mit landesweiter Expertise

Rechtlicher Rahmen

Vergabegesetz 2012 (Aanbestedingswet 2012)

Das Gesetz lässt Raum für die Konsortialbildung:

  • Artikel 2.52: Öffentliche Auftraggeber dürfen nicht verlangen, dass Konsortien für die Angebotsabgabe eine bestimmte Rechtsform annehmen.
  • Artikel 2.53: Nach der Zuschlagserteilung darf eine bestimmte Rechtsform verlangt werden, sofern dies für die Ausführung notwendig ist.
  • Leitfaden zur Verhältnismäßigkeit (Gids Proportionaliteit): Ein Verbot der Konsortialbildung ist grundsätzlich unverhältnismäßig.

Wettbewerbsrecht

Beachten Sie die Grenzen des Wettbewerbsrechts:

  • Die Konsortialbildung ist zulässig, wenn die Parteien den Auftrag einzeln nicht ausführen können.
  • Ein Konsortium zwischen Parteien, die jeweils einzeln anbieten können, kann als Kartellvereinbarung gewertet werden.
  • Die ACM (Autoriteit Consument & Markt) prüft Konsortien auf wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit.

Faustregel: Ein Konsortium ist wettbewerbsrechtlich zulässig, wenn die Partner komplementäre Kapazitäten einbringen und einzeln nicht oder nicht ausreichend in der Lage sind, den Auftrag auszuführen.

Formen der Zusammenarbeit

1. Konsortium (gesamtschuldnerische Haftung)

Die häufigste Form:

  • Alle Konsortialpartner haften gesamtschuldnerisch für den gesamten Auftrag.
  • Der Auftraggeber kann jeden Partner für das Ganze in Anspruch nehmen.
  • Die interne Aufgabenverteilung und Haftung regeln die Partner untereinander.

2. Angebot mit Unterauftragnehmer

Eine Alternative zur Konsortialbildung:

  • Der Hauptauftragnehmer gibt das Angebot ab und trägt die volle Verantwortung.
  • Der Unterauftragnehmer führt einen Teil der Arbeiten aus.
  • Nur der Hauptauftragnehmer hat eine vertragliche Beziehung zum Auftraggeber.

3. Inanspruchnahme Dritter

Ein Bieter darf die Kapazitäten Dritter in Anspruch nehmen:

  • Um Eignungskriterien (finanziell, technisch) zu erfüllen.
  • Der Dritte muss nicht als Unterauftragnehmer auftreten.
  • Bei finanziellen Anforderungen: Der Dritte muss gesamtschuldnerisch haften.

Die Konsortialvereinbarung

Wesentliche Bestandteile (Essentialia)

Eine gute Konsortialvereinbarung regelt:

  1. Aufgabenverteilung: Wer macht was?

  2. Finanzielle Vereinbarungen: Wie werden Kosten und Erträge verteilt?

  3. Federführer: Wer fungiert als Ansprechpartner?

  4. Entscheidungsfindung: Wie werden Entscheidungen getroffen?

  5. Haftung: Wie wird die interne Haftung verteilt?

  6. Ausscheiden: Was passiert, wenn ein Partner aussteigt?

  7. Geheimhaltung: Schutz vertraulicher Geschäftsinformationen.

  8. Streitbeilegung: Wie werden interne Streitigkeiten gelöst?

Tipps für die Vereinbarung

  • Erstellen Sie die Vereinbarung vor der Angebotsabgabe, nicht erst nach der Zuschlagserteilung.
  • Lassen Sie die Vereinbarung rechtlich prüfen.
  • Regeln Sie die interne Haftungsverteilung klar.
  • Nehmen Sie für die Dauer des Auftrags ein Wettbewerbsverbot auf.
  • Legen Sie vorab fest, wie mit Preisänderungen und Mehrleistungen umgegangen wird.

Der Prozess der Angebotsabgabe

Schritt 1: Partner auswählen

  • Identifizieren Sie komplementäre Partner.
  • Prüfen Sie, ob die Zusammenarbeit wettbewerbsrechtlich zulässig ist.
  • Verifizieren Sie, dass der Partner keine Ausschlussgründe hat.
  • Prüfen Sie, ob der Partner nicht bereits in einem anderen Konsortium teilnimmt.

Schritt 2: Konsortialvereinbarung erstellen

  • Legen Sie die Aufgabenverteilung und finanziellen Vereinbarungen fest.
  • Bestimmen Sie den Federführer.
  • Regeln Sie die interne Haftung.

Schritt 3: UEA ausfüllen

  • Jeder Konsortialpartner füllt eine eigene UEA aus.
  • Ausschlussgründe werden pro Partner geprüft.
  • Eignungskriterien werden gemeinsam beurteilt.

Schritt 4: Angebot einreichen

  • Der Federführer reicht das Angebot im Namen des Konsortiums ein.
  • Alle geforderten Dokumente aller Partner beifügen.
  • Deutlich angeben, dass es sich um ein Konsortium handelt.

Häufige Fehler

  1. Zu später Beginn der Zusammenarbeit: Starten Sie rechtzeitig vor der Abgabefrist.
  2. Fehlende Konsortialvereinbarung: Mündliche Absprachen führen zu Konflikten.
  3. Ignorieren des Wettbewerbsrechts: Konsortien zwischen Wettbewerbern ohne Notwendigkeit sind riskant.
  4. Unklare Aufgabenverteilung: Führt zu Lücken in der Ausführung.
  5. UEA nicht ordnungsgemäß: Jeder Partner muss eine eigene UEA einreichen.
  6. Interne Konflikte nicht regeln: Eine Streitbeilegungsregelung ist essenziell.

Tipps für ein erfolgreiches Konsortium

  1. Wählen Sie Partner sorgfältig: Komplementär, zuverlässig und mit gemeinsamen Werten.
  2. Investieren Sie in die Beziehung: Lernen Sie sich kennen, bevor Sie gemeinsam anbieten.
  3. Verteilen Sie Rollen klar: Federführer, inhaltlich, finanziell.
  4. Kommunizieren Sie transparent: Sowohl intern als auch gegenüber dem Auftraggeber.
  5. Evaluieren Sie nach der Angebotsabgabe: Was lief gut, was kann verbessert werden?

Quellen

  1. 1.Aanbestedingswet 2012 (wettekst)Overheid.nl — wetten.nl
  2. 2.Mogelijke aanbestedingsproceduresPIANOo

Zuletzt aktualisiert am 11. Juni 2026

War dieser Artikel hilfreich?