Definition
Einheitliche europäische Eignungserklärung (UEA)
Standardformular, in dem der Bieter erklärt, dass er die Ausschlussgründe und Eignungskriterien erfüllt. Ersetzt die einzelnen Nachweise in der ersten Phase.
Standardformular, in dem der Bieter erklärt, dass er die Ausschlussgründe und Eignungskriterien erfüllt. Ersetzt die einzelnen Nachweise in der ersten Phase.