Definition
Auswahlkriterium
Kriterium zur Rangfolge von Bewerbern bei einem nicht-öffentlichen Verfahren. Es unterscheidet sich von Eignungskriterien dadurch, dass es eine Rangfolge ermöglicht.
Kriterium zur Rangfolge von Bewerbern bei einem nicht-öffentlichen Verfahren. Es unterscheidet sich von Eignungskriterien dadurch, dass es eine Rangfolge ermöglicht.