Definition
Öffentlich-Private Partnerschaft (ÖPP)
Kooperationsform, bei der die öffentliche Hand und der private Sektor gemeinsam ein Projekt realisieren, mit einer Aufteilung von Risiken und Erträgen.
Kooperationsform, bei der die öffentliche Hand und der private Sektor gemeinsam ein Projekt realisieren, mit einer Aufteilung von Risiken und Erträgen.