Definition
Zwingender Eilbedürfnis
Außergewöhnliche Umstände, die die Anwendung eines beschleunigten oder Verhandlungsverfahrens rechtfertigen und nicht durch den öffentlichen Auftraggeber selbst verursacht wurden.
Außergewöhnliche Umstände, die die Anwendung eines beschleunigten oder Verhandlungsverfahrens rechtfertigen und nicht durch den öffentlichen Auftraggeber selbst verursacht wurden.