Definition
Inanspruchnahme Dritter
Das Inanspruchnahmen der Kapazitäten anderer Organisationen zur Erfüllung von Eignungskriterien, sofern diese Organisationen tatsächlich zur Verfügung gestellt werden.
Das Inanspruchnahmen der Kapazitäten anderer Organisationen zur Erfüllung von Eignungskriterien, sofern diese Organisationen tatsächlich zur Verfügung gestellt werden.