Ausrüstung zur Überwachung von ultrafeinen Partikeln (UFP)
Das Rijksinstituut voor Volksgezondheid en Milieu (RIVM) muss das Nationale Luftqualitätsmessnetz mit kontinuierlichen Messungen von ultrafeinen Partikeln (UFP) erweitern. Die neue EU-Luftqualitätsrichtlinie schreibt vor, dass UFP-Messungen mit Instrumenten durchgeführt werden müssen, die der (vorläufigen) technischen Norm FprEN16976:2024 entsprechen. Das RIVM besitzt drei veraltete Condensation Particle Counters (CPCs), die diese Norm nicht erfüllen. Der Auftrag umfasst die Lieferung neuer, der FprEN16976:2024 entsprechender UFP-Instrumente für mehrere Messstandorte, damit das Netzwerk sowohl technisch als auch gesetzlich den neuen Anforderungen entspricht.
Lieferungen · Offenes Verfahren · Europäisches Verfahren
01Was wird gefordert
Das Rijksinstituut voor Volksgezondheid en Milieu (RIVM) muss das Nationale Luftqualitätsmessnetz mit kontinuierlichen Messungen von ultrafeinen Partikeln (UFP) erweitern. Die neue EU-Luftqualitätsrichtlinie schreibt vor, dass UFP-Messungen mit Instrumenten durchgeführt werden müssen, die der (vorläufigen) technischen Norm FprEN16976:2024 entsprechen. Das RIVM besitzt drei veraltete Condensation Particle Counters (CPCs), die diese Norm nicht erfüllen. Der Auftrag umfasst die Lieferung neuer, der FprEN16976:2024 entsprechender UFP-Instrumente für mehrere Messstandorte, damit das Netzwerk sowohl technisch als auch gesetzlich den neuen Anforderungen entspricht.
Das Ministerium van IenW hat das RIVM gebeten, das Nationale Luftqualitätsmessnetz (Landelijk Meetnet Luchtkwaliteit, LML) um kontinuierliche Messungen von UFP-Konzentrationen zu erweitern. Zudem wird die kommende neue EU-Luftqualitätsrichtlinie eine Verpflichtung zur Überwachung von UFP mit Instrumenten enthalten, die der (vorgeschlagenen) technischen Norm FprEN16976:2024 entsprechen sollen. RIVM besitzt derzeit drei Condensation Particle Counters (CPCs), die UFP-Konzentrationen messen können, diese sind jedoch relativ alt und entsprechen nicht der FprEN16976:2024. Daher werden neue Instrumen
02Aufteilung nach Losen
03Ausschlussgründe
- Es wurden keine spezifischen Ausschlussgründe extrahiert. Bei einer europaweiten Ausschreibung gelten fast immer die zwingenden und fakultativen Gründe nach Art. 2.86/2.87 des niederländischen Vergabegesetzes — prüfen Sie die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
04Wert im Kontext
05Bieter in diesem Segment
06Rechtliche Themen, die hier relevant sein können
07Häufig gestellte Fragen
Was ist das Ziel dieses Auftrags?
Welcher technischen Norm müssen die Instrumente entsprechen?
Warum ist der Austausch der derzeitigen Ausrüstung notwendig?
Welche Kriterien werden in Bezug auf Nachhaltigkeit angewendet?
Automatisch aus den offiziellen Ausschreibungsdaten und Dokumenten zusammengestellt.
08Geschätzter Wert im Marktvergleich
€ 300K
€ 515K
€ 1,7 mln
Gegunde waarden in CPV 38 · leveringen n=331