Werbeexploitation: Halteeinrichtungen und freistehende Vitrinen
Die Gemeinde Utrecht möchte die bestehende Werbekonzession für Halteeinrichtungen und freistehende Vitrinen anpassen. Die Änderungen umfassen die Ausübung einer Verlängerungsoption, die Erweiterung digitaler Werbeflächen, die Reduzierung von Papierflächen und die Vergrößerung digitaler Bildschirme. Diese Anpassungen liegen innerhalb der aktuellen Konzessionsbedingungen und erfordern keine Änderung des Konzessionsauftrags, sodass eine neue Ausschreibung nicht notwendig ist. Der öffentliche Auftraggeber entscheidet sich dennoch für Transparenz und veröffentlicht die Absicht, auch als Reaktion auf einen möglichen Einspruch. Der Fokus liegt auf dem Erhalt der Konzession, der Digitalisierung von Werbeobjekten und der Optimierung der Bildschirmformate, ohne eine wesentliche Änderung des Auftrags.
Bauleistungen · Onderhandeling zonder bekendmaking · Europäisches Verfahren
01Was wird gefordert
Die Gemeinde Utrecht möchte die bestehende Werbekonzession für Halteeinrichtungen und freistehende Vitrinen anpassen. Die Änderungen umfassen die Ausübung einer Verlängerungsoption, die Erweiterung digitaler Werbeflächen, die Reduzierung von Papierflächen und die Vergrößerung digitaler Bildschirme. Diese Anpassungen liegen innerhalb der aktuellen Konzessionsbedingungen und erfordern keine Änderung des Konzessionsauftrags, sodass eine neue Ausschreibung nicht notwendig ist. Der öffentliche Auftraggeber entscheidet sich dennoch für Transparenz und veröffentlicht die Absicht, auch als Reaktion auf einen möglichen Einspruch. Der Fokus liegt auf dem Erhalt der Konzession, der Digitalisierung von Werbeobjekten und der Optimierung der Bildschirmformate, ohne eine wesentliche Änderung des Auftrags.
Der öffentliche Auftraggeber stellt vorab klar, dass seine Absicht materiell gesehen darin besteht, Vereinbarungen zwischen ihm und dem Konzessionsinhaber zu treffen, die innerhalb der Rahmenbedingungen des gegundeten Auftrags liegen und damit formal gesehen keine Änderung des Konzessionsauftrags und erst recht keine wesentliche Änderung dieses Konzessionsauftrags darstellen. Damit ist eine Veröffentlichung gemäß Art. 4.16 Aw streng genommen nicht erforderlich. Der öffentliche Auftraggeber ist jedoch der Ansicht, dass Transparenz wünschenswert ist, und entscheidet sich dazu, dennoch eine Bekan
02Ausschlussgründe
- Es wurden keine spezifischen Ausschlussgründe extrahiert. Bei einer europaweiten Ausschreibung gelten fast immer die zwingenden und fakultativen Gründe nach Art. 2.86/2.87 des niederländischen Vergabegesetzes — prüfen Sie die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
03Wert im Kontext
Der öffentliche Auftraggeber hat keinen geschätzten Wert veröffentlicht — bei einem großen Teil der Aufträge üblich. Der EU-Schwellenwert für werken beträgt € 5,54 M, zur Orientierung.
04Wahrscheinliche Wettbewerber
05Rechtliche Themen, die hier relevant sein können
06Häufig gestellte Fragen
Warum wird diese Bekanntmachung veröffentlicht, wenn es sich nicht um eine neue Ausschreibung handelt?
Was beinhaltet die beabsichtigte Ausübung der Verlängerungsoption?
Welche Änderungen werden an den Werbeflächen vorgenommen?
Sind die Änderungen in der Anzahl und Art der Werbeobjekte zulässig?
Automatisch aus den offiziellen Ausschreibungsdaten und Dokumenten zusammengestellt.
07Geschätzter Wert im Marktvergleich
€ 1,4 mln
€ 3,6 mln
€ 9,1 mln
Gegunde waarden in CPV 45 · werken n=3159