GeschlossenBauleistungenEuropaweitOnderhandeling zonder bekendmaking

Werbeexploitation: Halteeinrichtungen und freistehende Vitrinen

Gemeente Utrecht · Onderhandeling zonder bekendmaking · 1 Lose · 315839
Art
Bauleistungen
45233293
Geschätzter Wert
Nicht veröffentlicht
Bis Frist
Laufend
Knock-outs
k.A.
Ausschlussgründe
Zuschlag nach
Bestes Preis-Leistungs-Verhältnis
Manuell prüfenKonfidenz niedrig

Die Gemeinde Utrecht möchte die bestehende Werbekonzession für Halteeinrichtungen und freistehende Vitrinen anpassen. Die Änderungen umfassen die Ausübung einer Verlängerungsoption, die Erweiterung digitaler Werbeflächen, die Reduzierung von Papierflächen und die Vergrößerung digitaler Bildschirme. Diese Anpassungen liegen innerhalb der aktuellen Konzessionsbedingungen und erfordern keine Änderung des Konzessionsauftrags, sodass eine neue Ausschreibung nicht notwendig ist. Der öffentliche Auftraggeber entscheidet sich dennoch für Transparenz und veröffentlicht die Absicht, auch als Reaktion auf einen möglichen Einspruch. Der Fokus liegt auf dem Erhalt der Konzession, der Digitalisierung von Werbeobjekten und der Optimierung der Bildschirmformate, ohne eine wesentliche Änderung des Auftrags.

Bauleistungen · Onderhandeling zonder bekendmaking · Europäisches Verfahren

Europäisch
Auftraggeber
Auftragsart
Bauleistungen
Onderhandeling zonder bekendmaking
Geschätzter Wert
Schätzung nicht veröffentlicht
Angebotsfrist
Laufend
Umfang
Europaweit
Europäisches Verfahren
Lose
1
1 Lose
CPV-Hauptcode
Standort
Niederlande
MerkmaleCPV 45BauleistungenEU-Ausschreibungconcessiondigital advertisingUtrecht

01Was wird gefordert

Die Gemeinde Utrecht möchte die bestehende Werbekonzession für Halteeinrichtungen und freistehende Vitrinen anpassen. Die Änderungen umfassen die Ausübung einer Verlängerungsoption, die Erweiterung digitaler Werbeflächen, die Reduzierung von Papierflächen und die Vergrößerung digitaler Bildschirme. Diese Anpassungen liegen innerhalb der aktuellen Konzessionsbedingungen und erfordern keine Änderung des Konzessionsauftrags, sodass eine neue Ausschreibung nicht notwendig ist. Der öffentliche Auftraggeber entscheidet sich dennoch für Transparenz und veröffentlicht die Absicht, auch als Reaktion auf einen möglichen Einspruch. Der Fokus liegt auf dem Erhalt der Konzession, der Digitalisierung von Werbeobjekten und der Optimierung der Bildschirmformate, ohne eine wesentliche Änderung des Auftrags.

Der öffentliche Auftraggeber stellt vorab klar, dass seine Absicht materiell gesehen darin besteht, Vereinbarungen zwischen ihm und dem Konzessionsinhaber zu treffen, die innerhalb der Rahmenbedingungen des gegundeten Auftrags liegen und damit formal gesehen keine Änderung des Konzessionsauftrags und erst recht keine wesentliche Änderung dieses Konzessionsauftrags darstellen. Damit ist eine Veröffentlichung gemäß Art. 4.16 Aw streng genommen nicht erforderlich. Der öffentliche Auftraggeber ist jedoch der Ansicht, dass Transparenz wünschenswert ist, und entscheidet sich dazu, dennoch eine Bekan

45233293Bauleistungen
1Werbeexploitation: Halteeinrichtungen und freistehende Vitrinen

02Ausschlussgründe

Ausschlussgründe — siehe EEE
  • Es wurden keine spezifischen Ausschlussgründe extrahiert. Bei einer europaweiten Ausschreibung gelten fast immer die zwingenden und fakultativen Gründe nach Art. 2.86/2.87 des niederländischen Vergabegesetzes — prüfen Sie die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).

03Wert im Kontext

Schätzung nicht veröffentlicht

Der öffentliche Auftraggeber hat keinen geschätzten Wert veröffentlicht — bei einem großen Teil der Aufträge üblich. Der EU-Schwellenwert für werken beträgt € 5,54 M, zur Orientierung.

04Wahrscheinliche Wettbewerber

#Wahrscheinlicher BieterEignungZuschläge
1KWS Infra B.V.SME9592×
2D. van der Steen B.V.SME9531×
3NTP B.V.SME9422×
4Hegeman Bouw & Infra B.V.SME9031×
5Croonwolter&dros B.V.SME8825×
6Gebr. Griekspoor B.V.SME82

05Rechtliche Themen, die hier relevant sein können

06Häufig gestellte Fragen

Warum wird diese Bekanntmachung veröffentlicht, wenn es sich nicht um eine neue Ausschreibung handelt?
Die beabsichtigten Vereinbarungen liegen innerhalb der Rahmenbedingungen des gegundeten Auftrags und stellen formal keine Änderung des Konzessionsauftrags dar. Der öffentliche Auftraggeber entscheidet sich für eine Veröffentlichung, um Transparenz zu bieten und als Reaktion auf einen möglichen Einspruch eines Beteiligten.
Was beinhaltet die beabsichtigte Ausübung der Verlängerungsoption?
Der öffentliche Auftraggeber beabsichtigt, die bereits im Konzessionsvertrag aufgenommene Verlängerungsoption bereits jetzt auszuüben. Diese Option ist eine Revisionklausel, die nicht erst am Ende der Laufzeit oder zu einem spezifischen Zeitpunkt in Anspruch genommen werden muss.
Welche Änderungen werden an den Werbeflächen vorgenommen?
Es ist eine Erweiterung der Anzahl digitaler Flächen geplant, kombiniert mit einer gleichzeitigen Reduzierung der Anzahl der Papierflächen. Darüber hinaus beabsichtigt der derzeitige Konzessionsinhaber, die bestehenden digitalen Bildschirme in den freistehenden Werbevitrinen durch Bildschirme zu verbessern, die ein Stück größer sind.
Sind die Änderungen in der Anzahl und Art der Werbeobjekte zulässig?
Ja, die Konzessionsbedingungen schreiben keine exakte Anzahl von Flächen vor und lassen ausdrücklich zu, dass sich die Anzahl durch die Platzierung oder Entfernung von Objekten ändert. Auch die Digitalisierung von Papierobjekten ist innerhalb der aktuellen Rahmenbedingungen explizit zulässig.

Automatisch aus den offiziellen Ausschreibungsdaten und Dokumenten zusammengestellt.

07Geschätzter Wert im Marktvergleich

p25
€ 1,4 mln
Median
€ 3,6 mln
p75
€ 9,1 mln
deze opdracht

Gegunde waarden in CPV 45 · werken n=3159