Rahmenvereinbarung zur Wartung von Bodenbelägen aus Fertigteilen
Rahmenvereinbarung für die Wartung von Bodenbelägen aus Fertigteilen durch die Gemeinde Enschede (Auftraggeber). Keine Abnahmeverpflichtung, exklusives Lieferrecht enthalten.
Bauleistungen · Offenes Verfahren · Nationales Verfahren
01Was wird gefordert
Rahmenvereinbarung für die Wartung von Bodenbelägen aus Fertigteilen durch die Gemeinde Enschede (Auftraggeber). Keine Abnahmeverpflichtung, exklusives Lieferrecht enthalten.
Im öffentlichen Raum möchte die Gemeinde Enschede mit einem einzigen Auftragnehmer eine Rahmenvereinbarung für die Wartung von Bodenbelägen aus Fertigteilen abschließen. Der geschätzte Wert der Rahmenvereinbarung beträgt 2.000.000,– € für eine Laufzeit von 4 Jahren. Der maximale Wert liegt bei 3.000.000,– €. Aus diesen Beträgen können keine Rechte abgeleitet werden. Es besteht daher keine Abnahmeverpflichtung. Diese Rahmenvereinbarung gewährt dem endgültigen Auftragnehmer das exklusive Recht, (Dienstleistungen) an die Gemeinde zu erbringen. Beschreibung des Auftrags: Tätigkeiten im Umfang des
02Wert im Kontext
03Wahrscheinliche Wettbewerber
04Rechtliche Themen, die hier relevant sein können
05Häufig gestellte Fragen
Was ist der Umfang und die Laufzeit der Rahmenvereinbarung?
Welche Tätigkeiten fallen in den Umfang dieser Vereinbarung?
Ist die Rahmenvereinbarung mit einer Abnahmeverpflichtung verbunden?
Welche Tätigkeiten fallen explizit nicht unter die Rahmenvereinbarung?
Welches Recht erhält der Auftragnehmer beim Abschluss der Vereinbarung?
Automatisch aus den offiziellen Ausschreibungsdaten und Dokumenten zusammengestellt.
06Geschätzter Wert im Marktvergleich
€ 1,4 mln
€ 3,6 mln
€ 9,1 mln
Gegunde waarden in CPV 45 · werken n=3159